Lohn abrechnen | TimeMachine-Eintrag nach Austritt

Task #9079 | 5053.000

 

Bisher wurde einem ausgetretenen Mitarbeitenden nur dann in den Folge-Monaten eine Nachzahlung abgerechnet, sofern eine Lohnart mit Anzahl oder Betrag im Rapportierungsjournal erfasst wurde. Diese Logik wurde nun mit der TimeMachine erweitert. D.h. wenn z.B. einem ausgetretenen Mitarbeitenden rückwirkend ein höherer Lohn ausbezahlt werden soll (bis zum Austrittsdatum), kann dies in der TimeMachine erfasst werden. Das System erstellt die Neuberechnung, auch ohne zusätzlicher Einträge im Rapportierungsjournal. Dasselbe erfolgt bei einer QST-Tarif-Änderung (rückwirkend). Beachten Sie bitte, dass ein Minus Zahltag entstehen kann.