Lohn abrechnen | kein Quellensteuer-Abzug bei der Verwendung des Nettolohnausgleichs |
5056.001
Im Update 5056.000 schlich sich ein Fehler ein. Wenn der Mitarbeitende in einem Lohnlauf einen Nettolohnausgleich erhielt in Verbindung mit der Korrektur von Taggeldern, wurde bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden kein Quellensteuer-Abzug vorgenommen. Dies wurde korrigiert. |