Grenzgänger-Abkommen | Zusätzliche Personendaten für Grenzgänger |
Task #10141 | 5056.000
Ab Swissdec 5.0 können bzw. müssen für Grenzgänger weitere Informationen via ELM übermittelt werden. Für die deutschen und französischen Grenzgänger ist die Erfassung optional, für italienische Grenzgänger zwingend. Dies betrifft folgende drei Felder:
Geburtsort der quellensteuerpflichtigen Person (qsP)
Steueridentifikationsnummer der qsP im Ansässigkeitsstaat -> Personalkarte -> Reiter Quellensteuer -> neues Feld 'Steueridentifikatsnr. Heimatstaat'
Datum, seit wann die Person Grengänger ist -> Personalkarte -> Reiter Quellensteuer -> Feld 'Einreisedatum'
HINWEIS Wir bitten Sie, diese Informationen für italienische Grenzgänger zu sammeln und zu hinterlegen. Ab der Einführung von Swissdec 5.0 (ca. Herbst 2021) sind diese Angaben zwingend. |