ELM | Quellensteuer-Meldung nach Austritt

Task #8759 | 5052.100

 

Tritt ein quellensteuerpflichtiger Mitarbeitender aus der Firma aus, ist dieser für die Quellensteuermeldung bis Ende Jahr weiterhin monatlich zu melden (mit Austrittsdatum). Beim Mitarbeitenden ist in der Personalkarte nur das Häkchen Steuerpflichtig zu entfernen, die restlichen Einrichtungen wie Kanton, Tarif, Anzahl Kinder etc. bleibt zugewiesen.

 

Die Richtlinien für die ELM-Meldung sind etwas widersprüchlich, wie ein Mitarbeitender nach Austritt monatlich gemeldet werden soll. Trotz automatischer Austrittsmeldung wurde der Mitarbeitende weiterhin mit einer Lohnbasis CHF 0.00 gemeldet. Damit konnten einige Kantone nichts anfangen und haben dies bemängelt. Für den ausgetretenen Mitarbeitenden wird nach Austritt in der Monatsmeldung keine Lohnbasis mehr gemeldet.