ELM | Prüfung Versicherungs-Code 2-stellig

Task #8077 | 5051.100

 

Der Versicherungscode in den Lohnstammdaten im KTG und UVGZ muss immer zweistellig sein. Dieser Code ist meistens A1, A2, 11, 12 etc. (je nach Versicherer unterschiedlich) und beinhaltet die Unterscheidung der Personengruppe (erste Ziffer) und die Unterteilung innerhalb der Personengruppe (zweite Ziffer). Bisher war es möglich nur eine Ziffer zu erfassen. Neu erfolgt die Prüfung bereits bei der Erfassung des Versicherungs-Codes. Somit kann es bei der ELM-Übermittlung nicht mehr zu einem Fehler kommen.

 

Hinweis

Bitte verlangen Sie immer das ELM-Versicherungsprofil bei Ihrem Versicherer.