Beschäftigungsstatistik BESTA | Berücksichtigung der Referenzperiode

Task #9089 | 5053.000

 

Die Erhebung wird bei einer Zufallsstichprobe von Unternehmen, die aus dem Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) gezogen werden, vorgenommen. Die Erhebung erfolgt alle 3 Monate (Quartal). Bisher wurden alle Mitarbeitende gezählt, welche per Stichdatum (z.B. 30.09.) noch aktiv waren und im Quartal einen AHV-pflichtigen Lohn erhalten haben. Nicht AHV-pflichtige Mitarbeitende wurden nicht gezählt.

 

Gemäss den neusten Bestimmungen des BFS (Bundesamt für Statistik) gilt als Referenzperiode immer der letzte Monat des Quartals. D.h. es müssen nur die Mitarbeitenden berücksichtigt werden, welche in diesem Referenzmonat aktiv waren UND einen AHV-pflichtigen Lohn erzielt haben. Aktive Mitarbeitende mit einem AHV-pflichtigen Lohn im Vormonat werden nicht berücksichtigt, sofern sie im Referenzmonat keinen AHV-pflichtigen Lohn aufweisen. Rentner mit Einkommen unter der Freigrenze von CHF 1400/Monat werden auch nicht berücksichtigt.