Arbeitszeitkalender | Arbeitsgruppe | Limiten pro Stellenprozente berücksichtigen

Task #7884 | 5051.000

 

Der GAV Holzbau bestimmt im Artikel 17e Maximale Gleitstunden pro Monat:

Bei Teilzeitmitarbeitenden bemessen sich die zulässigen Gleitstundensaldi von 20 oder 10 Stunden pro Monat nach Massgabe des Anstellungsgrades pro rata.

 

Wir haben zu diesem Zweck das neue Feld "Limite pro Stellenprozente" entwickelt. Wenn Sie dieses Feld aktivieren, werden die Salden anhand der Stellenprozente berücksichtigt.