Zahlung nach Austritt | Erstattung ALV-Beitrag |
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Task #5414 | 5066.000
Bis anhin wurde bei einer jahresübergreifender Nachzahlung oder TimeMachine-Mutation bei der Einstellung "geringfügiger Verdienst" in den Leistungsansprüchen der bereits in Abzug gebrachte ALV-Beitrag zurückerstattet, was nicht korrekt ist. Mit dem SwissSalary-Update 5066.000 wird dies behoben, so dass in dieser Konstellation keine Rückerstattung eines ALV-Beitrages erfolgt. |