Quellensteuerpflichtiger Lohn | Auslandstage |
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Task #6145 | 5066.000
Die Kürzung des quellensteuerpflichtigen Lohnes bei der Verarbeitung von Auslandstagen wurde angepasst. Wird eine Lohnart aperiodisch satzbestimmend aber ohne Pflichtigkeit für die Quellensteuer verwendet, wird diese für den quellensteuerpflichtigen Lohn nicht berücksichtigt. |