Nettolohn Ausgleich | unterschiedliche Einstellungen |
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Task #4836 | 5065.000
Neu haben wir die Berechnungslogik für "Nettolohnausgleich" und "Brutto für Netto (BfN)" in der Funktion "Nettolohn Ausgleich" zusammengefasst. Diese Berechnungsmethode kann in der Praxis für Versicherungstaggelder und Sonderzahlungen (Dienstaltersgeschenk, Bonus) verwendet werden.
Auf jeder einzelnen Lohnart kann im Feld "Nettolohn Ausgleich" nachfolgende Einrichtung vorgenommen werden: •Deaktivert: Für diese Lohnart wird kein Nettolohn Ausgleich vorgenommen. •Aktiviert mit Quellensteuer: Wird diese Option ausgewählt, übernimmt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuerabzüge des Arbeitnehmers. Unsere Berechnung erfolgt mittels Iteration der Sozialversicherungsbasen sowie der Quellensteuerbasis. Hinweis: Bei Versicherungstaggelder wird in den meisten Fällen diese Option ausgewählt. Denn der Mitarbeitende soll infolge der Taggeldverarbeitung nicht eine höhere Auszahlung erhalten, als wenn kein Taggeld verarbeitet wird. Um dieses Resultat zu erreichen, muss bei QST-pflichtigen Personen die Quellensteuerbasis berücksichtigt werden. •Aktiviert ohne Quellensteuer: Wird diese Option ausgewählt, übernimmt der Arbeitgeber nur die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers. Diese Berechnung erfolgt mittels Iteration der Sozialversicherungsbasen.
Wie kann die Berechnung kontrolliert werden? •Bei Versicherungstaggeldern können Sie wie folgt vorgehen: Erstellen Sie eine Testabrechnung für den Mitarbeiter ohne Taggeldkorrekturen bzw. Notieren Sie sich den Nettolohnbetrag. Anschliessend erfassen Sie die Taggeldkorrektur und die Taggeld-Lohnart und erstellen nochmals eine Testabrechnung. Nun wird automatisch die Lohnart 1160 im Bruttolohn-Bereich mit einem Minusbetrag angezeigt. Der Nettolohnbetrag sollte wieder derselbe sein wie ohne Taggeld-Korrektur. Beachten Sie bitte, dass dieser Nettolohnausgleich nur sinnvoll ist, wenn die Taggelder in der Unternehmung bleiben und somit die Verarbeitung über eine Taggeld-Lohnart und eine Korrektur-Taggeld-Lohnart erfolgt. Bei Weiterleitung von Taggeldern soll eine separate Taggeld-Lohnart ohne Nettolohnausgleich verwendet werden.
•Sonderzahlungen (z.B. Dienstaltersgeschenk oder Bonus). Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge und den Quellensteuerabzug. 1.Erstellen Sie eine Testabrechnung ohne Sonderzahlung und notieren den Auszahlungsbetrag. 2.Rapportieren Sie z.B. Fr. 1'000.00 mit einer Lohnart, auf welcher das Feld "Nettolohn Ausgleich" die Option "Aktiviert mit Quellensteuer" ausgewählt ist. 3.Erstellen Sie erneut eine Testabrechnung. Der Auszahlungsbetrag muss nun mit dem in Schritt 1 notierten Auszahlungsbetrag plus dem Sonderzahlungsbetrag übereinstimmen.
•Sonderzahlungen (z.B. Dienstaltersgeschenk oder Bonus). Der Arbeitgeber übernimmt nur die Sozialversicherungsbeiträge 1.Verwenden Sie eine Lohnart, auf welcher das Feld "Nettolohn Ausgleich" deaktiviert ist. Erstellen Sie eine Testabrechnung für eine QST-pflichtige Person, mit welcher z.B. Total Fr. 1'000.00 abgerechnet wird und notieren Sie sich den Betrag aller Sozialversicherungsbeiträge. 2.Rapportieren Sie z.B. Fr. 1'000.00 mit einer Lohnart, auf welcher das Feld "Nettolohn Ausgleich" die Option "Aktiviert ohne Quellensteuer" ausgewählt ist. 3.Erstellen Sie erneut eine Testabrechnung. Der Auszahlungsbetrag unterscheidet sich nun um ca. den notierten Betrag der Sozialversicherungsbeiträge aus Schritt 1.
Hinweis: Je höher die Sonderzahlung, desto grösser kann die Differenz zwischen den Beträgen aus Schritt 1 und 3 sein. Denn der Betrag des Nettolohnausgleichs ist selber auch Sozialversicherungs- und Quellensteuerpflichtig. Damit steigt das QST-Satzbestimmende Einkommen sowie die Steuerprogession, was wiederum den Prozentsatz der Quellensteuertarife beeinflusst.
Bis zum Update 5064.000 wurde der Aufrechnungsbetrag (Nettolohn Ausgleich) nur bei der Verarbeitung von Versicherungstaggeldern ausgewiesen. Ab Update 5064.000 wird auch der Aufrechnungsbetrag bei Sonderzahlungen (BfN) mit der gleichen Lohnart ausgewiesen und in die Sozialversicherungs-/Quellensteuerbetragsansätze miteinbezogen. Auf diese Weise ergibt sich eine bessere Nachvollziehbarkeit. |