Lohn abrechnen | Referenzalter Frauen in Liechtenstein

Task #4829 | 5064.002

 

Für Liechtenstein wurde bis anhin die schrittweise Erhöhung des Referenzalters der Schweiz für die Frauen berücksichtigt.

Dies konnte nun behoben werden. Sofern in den Lohnstammdaten das Referenzalter der Frauen auf 65J hinterlegt ist, werden die AHV- und ALV-Abzüge vollumfänglich in Abzug gebracht, solange das 65. Altersjahr noch nicht erreicht wurde. Sobald das 65. Altersjahr erreicht ist, wird weder der AHV- noch der ALV-Abzug gemacht. Es wird auch kein Freibetrag berücksichtigt.