Quellensteuer | Satzbestimmung bei weiteren Einkünfte und untermonatiger Anstellung SL |
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Task #4821 | 5065.000
Bei quellensteuerpflichtigen Personen im Stundenlohn mit weiteren Einkünften und untermonatigen ein-/Austritt werden die Monatsteile für die Berechnung der Quellensteuerbasen und -sätze auf die Anstellungstage gekürzt. |