Lohnausweis | Beträge runden |
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Task #4941 | 5064.002
Der Lohnausweis (Papier) darf nur ganze Franken-Beträge ausweisen. Die Ziffer 11 Nettolohn, welche für die Steuererklärung massgebend ist, muss kaufmännisch auf den nächsten Franken gerundet werden. Die Rückrechnung von Ziffer 1 zur Ziffer 11 ergab in Einzelfällen eine Rundungs-Differenz von +/- CHF 1.00, welche in Ziffer 1 ausgewiesen wurde. Die Rundung wird nun in den Ziffern 2 - 7 berücksichtigt. Die Rappenbeträge werden, wie bisher, via 2 D-Barcode an die Steuerverwaltung übermittelt. |