Lohnausweis | Beträge runden

Task #4941 | 5064.002

 

Der Lohnausweis (Papier) darf nur ganze Franken-Beträge ausweisen. Die Ziffer 11 Nettolohn, welche für die Steuererklärung massgebend ist, muss kaufmännisch auf den nächsten Franken gerundet werden.

Die Rückrechnung von Ziffer 1 zur Ziffer 11 ergab in Einzelfällen eine Rundungs-Differenz von +/- CHF 1.00, welche in Ziffer 1 ausgewiesen wurde. Die Rundung wird nun in den Ziffern 2 - 7 berücksichtigt.

Die Rappenbeträge werden, wie bisher, via 2 D-Barcode an die Steuerverwaltung übermittelt.