Lohn melden | Grenzgänger Italien Selektion

Task #12620 | 5064.001

 

Bei den Italienischen Grenzgängern wird neu vom Staat definiert, welche mit der Grenzgängermeldung 1x jährlich gemeldet werden müssen und welche nicht. Die zu meldenden Mitarbeiter sind im Bereich Quellensteuer mit dem Flag "Grenzüberschreitende Steuererklärung" zu markieren. Nur diese werden dann in der Grenzgängermeldung berücksichtigt. 

 

Damit ein Mitarbeiter in die Grenzgängermeldung Italien reinkommt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

"QS Kanton": TI, GR oder VS 

"Einreisedatum": nach dem 17.07.2023

"Ausreiseland": IT 

"Grenzüberschreitende Steuererklärung": Ja