Personal | Lohnlaufliste |
Task #12494 | 5062.004
Bis anhin konnte auf der Personalkarte das Austrittsdatum rückwirkend eingetragen werden und das Austrittsdatum wurde auch auf die Lohnlaufliste der Person geschrieben. Beim Löschen oder Ändern des Austrittsdatum wurde dieses auf der Lohnlaufliste nicht aktualisiert.
Diese Funktion haben wir verbessert. Neu ist das Verhalten wie folgt: •Wenn das Austrittsdatum rückwirkend auf der Personalkarte eingegeben wird, wird das Austrittsdatum auf der Lohnlaufliste beim Lohnlauf auch eingetragen, welcher der Periode des Austrittsdatums entspricht. •Wenn das Austrittsdatum rückwirkend auf der Personalkarte geändert wird, wird das Austrittsdatum auf der Lohnlaufliste aktualisiert. oWird im Mai 2024 auf der Personalkarte ein Austrittsdatum 31.03.2024 eingegeben, wird das Austrittsdatum auf der Lohnlaufliste beim Lohnlauf März 2024 auch eingetragen. oWird das Austrittsdatum von 31.03.2024 auf 29.02.2024 geändert, wird das Austrittsdatum auf der Lohnlaufliste beim Lohnlauf März 2024 gelöscht und beim Lohnlauf Februar 2024 eingetragen. oWird das Austrittsdatum von 31.03.2024 auf 16.03.2024 geändert, wird das Austrittsdatum auf der Lohnlaufliste beim Lohnlauf März 2024 von 31.03.2024 auf 16.03.2024 aktualisiert. •Wenn das Austrittsdatum auf der Personalkarte gelöscht wird, kann nicht automatisch erkannt werden, ob es sich um einen Wiedereintritt handelt, oder ob das Austrittsdatum gelöscht wird, weil es falsch eingetragen war. In diesem Fall erscheint eine Meldung 'Erfassen Sie einen Wiedereintritt?', welche Sie mit 'Ja' oder 'Nein' bestätigen müssen. oJa: Das Austrittsdatum auf der Lohnlaufliste wird nicht verändert. oNein: Das Austrittsdatum auf der Lohnlaufliste wird gelöscht. •Wenn das Austrittsdatum auf der Personalkarte in die Zukunft geändert wird, wird das Austrittsdatum auf der Lohnlaufliste gelöscht. Denn das zukünftige Austrittsdatum wird beim Lohnlauf der entsprechenden Periode durch die Lohnverarbeitung auf der Lohnlaufliste gespeichert.
Wichtiger Hinweis: Bei der rückwirkenden Änderung des Austrittsdatum werden keine Nachberechnungen (z.B. 13. Monatslohn) durchgeführt. Diese Funktion dient dazu, dass die Beschäftigungsperiode auf den Jahresendberichten (Lohnausweis, AHV-Lohnbescheinigung, usw.) richtig ausgegeben und per ELM gemeldet werden. Wir weisen darauf hin, dass wenn immer möglich die Ein- und Austrittsdaten richtig auf der Personalkarte eingetragen sind, bevor die Lohnläufe verarbeitet werden. Rückwirkende Austrittsdaten sollten nur in Ausnahmefällen auf der Personalkarte eingetragen werden |