Quellensteuer | Satzbestimmung rückwirkende Kantonskorrektur |
Task #12323 | 5062.000 [5061.100]
Die Berechnung der Satzbestimmung wurde korrigiert, damit bei einem rückwirkenden Wechsel von Jahres- zu Monats-Modell der satzbestimmende Wert neu berechnet wird. Dies ist insbesondere dann nötig, wenn aperiodische Leistungen abgerechnet wurden. |