Personal Sozialversicherung | rückwirkende Korrektur |
Task #12145 | 5061.002
Wird bei einer Person irrtümlich eine Unterstellung für die Domänen KTG oder UVGZ nicht gesetzt, kann diese nun rückwirkend korrigiert werden. Die Berechnung wurde angepasst, so dass dann die Grenzwerte pro rata richtig berücksichtigt werden. Bei Feststellung von Korrekturbedarf empfehlen wir Ihnen das Vorgehen mit unserem Support zu besprechen. |