Personalkarte | Quellensteuer Tarif V |
Task #12256 | 5062.000 [5061.100]
Ab dem 1. Januar 2024 gibt es einen neuen Quellensteuertarif: "V - Grenzgänger IT Ersatzeinkünfte"
Dieser ist für Grenzgänger aus Italien, welche nach Artikel 3 Absatz 1 des Grenzgängerabkommens CH-IT besteuert werden und die Voraussetzungen für den Tarifcode G erfüllen.
Damit der neue Tarifcode auf der Personalkarte zur Auswahl steht, müssen die neuen Quellensteuer Tarife eingelesen sein, gültig ab 01. Januar 2024. Beachten Sie dazu das Jahresend-Handbuch unter SwissSalary Learn |