AHV Reform 21 | Verzicht Freibetrag

Task #12005 | 5062.000 [5061.100]

 

Mit der SwissSalary Version 5062.000 werden die Vorgaben der AHV-Reform 21 ausgeliefert. 

 

Nachfolgend die wichtigsten Punkte, welche in den kommenden Jahren für die Lohnverarbeitung zu beachten sind:

In den Lohnstammdaten ist der Eintrag im Feld Referenzalter für Frauen erst ab dem Jahr 2029 wieder massgebend. Bis dahin soll der Eintrag auf 64 stehen gelassen werden. Die schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen wird im Hintergrund bei der Lohnverarbeitung berücksichtigt. Vor dem ersten Lohnlauf im Jahr 2029 ist der Eintrag auf 65 für die Frauen zu setzen.

Erreicht eine Person das Referenzalter, stellt SwissSalary im Folgemonat weiterhin automatisch in den Personal Sozialversicherungen auf Rentner mit Freibetrag und nicht ALV-pflichtig um. 

Personen haben die Möglichkeit auf den Rentenfreibetrag zu verzichten. Blenden Sie dazu in Personal Sozialversicherung die Spalte "Verzicht Freibetrag" ein. Für diese Person muss in den Personal Sozialversicherungen bei der AHV die Einstellung AHV-pflichtig gewählt werden und das Feld "Verzicht auf Rentnerfreibetrag" aktiviert werden. Damit wird kein Freibetrag angerechnet und es erfolgt die Belastung von AHV-Beiträgen. Die Angabe wird in der Jahresmeldung entsprechend berücksichtigt. 

In dem Jahr, in dem die Person das Referenzalter erreicht, muss die Aktivierung des Verzichts auf den Rentenfreibetrag vor dem ersten Lohnlauf im Rentenalter hinterlegt werden. Bei Eintritt einer Person im Referenzalter muss dies vor dem ersten Lohnlauf aktiviert werden. Für laufende Anstellungen von Personen im Referenzalter kann dies jährlich neu gewählt werden. Die Einrichtung muss immer vor dem ersten Lohnlauf des Kalenderjahres geprüft und nötigenfalls angepasst werden. 

Für Korrekturen aufgrund falscher Abrechnung wenden Sie sich bitte an den SwissSalary Support. Mittels Arbeitsdatum können getätigte Einstellungen geändert werden. Es muss jedoch eine Rapportierung von Lohnwerten erfolgen, welche dann für die Berechnung des AHV-Lohnes massgebend ist. 

 

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat einen Rechner aufgeschaltet, mit welchem das Erreichen des Referenzalters berechnet werden kann. Stabilisierung der AHV (AHV 21) (admin.ch)