Lohn melden | AHV Splitting

Task #11919 | 5061.000

 

Mit Swissdec 5.0 wird bei der Jahreslohnmeldung an die AHV bei einem Minuslohn eine Aufteilung erwartet. Besteht im Meldejahr ein Minus-Lohn, beispielsweise  durch die jahresübergreifende Verarbeitung von Taggeldern, muss der AHV gemeldet werden, welcher AHV-Lohn für das aktuelle Jahr angerechnet werden muss und auf welche Vorjahre sich der negative Wert verteilt.

Die Aufteilung auf die Vorjahre erfolgt durch die Verarbeitung mit Belegdatum. Bei der jahresübergreifenden Verarbeitung von Taggeldern ist daher als Belegdatum ein Datum des entsprechenden Jahres zu erfassen.

 

Die Aufteilung auf die Vorjahre erfolgt nur, wenn im Meldejahr ein Minus-Lohn resultiert. Ist die Person bereits im Vorjahr ausgetreten, erfolgt kein Splitting und der negative Wert wird als periodenfremd deklariert.