Tarifkorrektur | rückwirkend nach Austritt

Task #11085 | 5060.001

 

Die Berechnung für Tarifkorrekturen, die nach dem Austritt mittels TimeMachine verarbeitet werden, ist korrigiert worden. Eine Tarifkorrektur mittels TimeMachine ist für ausgetretene Mitarbeitende in Kantonen mit monatlicher Berechnung möglich. Für ausgetretene Mitarbeitende in Kantonen mit jährlicher Berechnung ist es möglich sofern sie nicht im aktuellen Jahr untermonatig ein- oder austreten. Dies wird in einem kommenden Update noch berücksichtigt.