Jahresübergreifende Nachzahlung | Tarif Vorjahr |
Task #11375 | 5060.000
Bei der Nachzahlung nach Austritt wird die Austrittsabrechnung aufgerollt und bei der neuen Abrechnung wird der Tarifansatz des Austrittsmonats / Austrittsjahres (Vorjahr) angewendet. Aktiviert man auf der Personalkarte im Register QST "Nachzahlung nach Austritt ohne Rückrechnung" wird der Tarifansatz des Abrechnungsmonats/-jahres (laufendes Jahr) angewendet. |