Satzbestimmender Lohn | Nachzahlung jährlicher Kanton

Task #11667 | 5060.000

 

Bei Nachzahlungen an quellensteuerpflichtige, ausgetretene Mitarbeitende in Kantonen mit jährlicher Berechnung ist eine Anpassung bei den Vorgaben für die Berechnung der Satzbestimmung erfolgt.

Unabhängig davon, ob die Austrittsabrechnung aufgerollt werden muss oder ob es sich um eine Nachzahlung nach Austritt ohne Rückrechnung handelt, wird der satzbestimmende Wert identisch berechnet.

Dies aufgrund einer Anpassung der Berechnung der Swissdec / QST - Richtlinien unter Berücksichtigung des Kreisschreibens 45.