Lohnstammdaten | Wegfall Solidaritätszuschlag ALVZ ab 01.01.2023

Task #11804 | 5060.000

 

Der Solidaritätszuschlag (AVLZ) von 1% (ArN 0.5%/ArG 0.5%) fällt ab 01.01.2023 weg. Damit die Berechnung im Jahr 2023 in SwissSalary richtig durchgeführt wird, müssen die Prozentsätze vor dem ersten Lohnlauf für das Jahr 2023 in den Lohnstammdaten auf 0.00 gesetzt werden, (Register "ALV", Felder "ALVZ Arbeitgeber %" und "ALVZ Arbeitnehmer %"). Für Nachzahlungen nach Austritt im Jahr 2022 werden die je 0.5% weiterhin berechnet.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: ALVZ Solidaritätsprozent fällt weg