Lohnausweis | Lohnnachgenuss |
Task #11575 | 5060.000
Stirbt eine angestellte Person, kann eine Drittperson für eine Lohnnachgenusszahlung berechtigt sein.
Die Lohnart wird seit einiger Zeit mit der Initialisierung ausgeliefert. Finden Sie diese noch nicht im Lohnartenstamm, können Sie diese entsprechend einrichten. Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Todestag, weshalb dieses als Austrittsdatum erfasst wird. Erfassen Sie eine neue Bankverbindung, lautend auf die begünstigte Person und blenden Sie im Register Begünstigter alle Felder ein. Aktivieren Sie Besoldungsnachgenuss. Begrenzen Sie die bisherige Bankverbindung zeitlich, so dass diese neue Bankverbindung für den Lohnnachgenuss berücksichtigt wird. Verarbeiten Sie den Lohnnachgenuss über die Rapportierung unter Verwendung der entsprechenden Lohnart und der Bankverbindung der begünstigten Person. Erstellen Sie nun den Lohnausweis. Für die verstorbene Person wird unter Ziffer 15 der von der Swissdec vorgegebene Text angezeigt: Besoldungsnachgenuss an Name Vorname, Adresse, PLZ und Ort. Der Wert wird unter Ziffer 4, Kapitalleistungen, angezeigt. Diese Zuweisung erfolgt aufgrund der Einrichtung auf der Lohnart selber. |