Berechnung Grenzwerte UVG | Wiedereintritt

Task #11370 | 5060.000

 

Mit Umsetzung der Swissdec 5.0 Richtlinien wurde eine Anpassung bei der Berücksichtigung von Grenzwerten UVG vorgenommen.

Bei einem Wiedereintritt in die Unternehmung im gleichen Jahr werden die Werte aus der vorangehenden Anstellung für die Berechnung der Grenzwerte angerechnet. Ein allfälliger Wechsel des UVG-Codes wird für die Berechnung berücksichtigt.

Es erfolgt in jedem Fall nur eine Anrechnung von pro rata Grenzwerten für die Monate mit Anstellung. Für die Monate, für die keine Anstellung vorliegt, werden keine Grenzwerte angerechnet.