Ereignis mit mehreren Arbeitgebern

Erleidet ein Arbeitnehmer einen Unfall und hat mehrere Arbeitgeber, muss nach gesetzlich festgelegten Regeln lediglich eine Unfallversicherung für die gesamten Leistungen aufkommen.

Dies kann dazu führen, dass in einem solchen Fall ein Unfall bei einem Versicherer gemeldet werden muss, mit dem keine Vertragsbeziehung  besteht.

In diesem Fall kommt die unter Rückfall mit Arbeitgeberwechsel beschriebene Registrierung ohne Vertrag zur Anwendung. Die Erfassung einer bereits vorhanden Schaden-Nr. ist nicht notwendig.