UVGZ-pflichtig

Das UVGZ (Unfall-Zusatzversicherung) verfügt in den Lohnarten auch über eine eigene Pflichtigkeit. Die Pflichtigkeit des UVGZ ist in den meisten Fällen analog der UVG-Pflichtigkeit. In Einzelfällen kann jedoch die Pflichtigkeit unterschiedlich sein.

 

Diese UVGZ-Pflichtigkeit steht als zusätzliche Basis in den Lohnstammdaten via Sozialfonds zur Verfügung.