BVG-Berechnungsmodus |
Bei der monatlichen, automatischen BVG-Berechnung anhand des fiktiven BVG-Jahreslohnes, kann die BVG-Berechnung rückwirkend bis frühestens am 01.01. des aktuellen Jahres erfolgen. Dies kann besonders bei einer Lohnanpassung wichtig sein, falls diese rückwirkend auch für die BVG-Berechnung berücksichtigt werden soll. Bei MitarbeiterInnen, welche dem L-GAV unterstellt sind, werden die BVG-Abzüge jeweils auf der effektiven, monatlichen BVG-Basis vorgenommen. Eine rückwirkende Anpassung der BVG-Basis ist dabei nicht erlaubt.
Bisher wurde diese Steuerung mit dem Feld BVG-Berechnung rückwirkend deaktivieren gelöst. Dieses Auswahlfeld genügt den Bestimmungen des L-GAV nicht, da gemäss den Statuten der PK GastroSocial ein Mitarbeiter zum BVG-Minimallohn versichert werden muss, falls dieser unter die BVG-Untergrenze gerät. Der Lohnsachbearbeiter bestimmt mit dem BVG-Code auf der Personalkarte, ob ein Mitarbeiter versichert ist oder nicht.
Das Boolean-Feld BVG-Berechnung rückwirkend deaktivieren wird neu mit einem Auswahlfeld BVG-Berechnungsmodus abgelöst. Beim Update Aktualisierungs-Prozess wird der bisherige Code korrekt in das neue Auswahlfeld umgesetzt.
Für die Meldung der BVG-Löhne an die PK GastroSocial steht Ihnen die Schnittstelle GastroSocial zur Verfügung. |