ALVZ Arbeitgeber % |
In diesem Feld wird der Arbeitgeberbeitrag für die zweite Stufe der ALV festgelegt.
Die ALV2-pflichtige Lohnsumme wird durch die beiden Maximalwerte ALV Maximum/Jahr und ALVZ Maximum/Jahr beeinflusst.
Der Solidaritätszuschlag (AVLZ) von 1% (ArN 0.5%/ArG 0.5%) fällt ab 01.01.2023 weg. Damit die Berechnung im Jahr 2023 in SwissSalary richtig durchgeführt wird, müssen die Prozentsätze vor dem ersten Lohnlauf für das Jahr 2023 in den Lohnstammdaten auf 0.00 gesetzt werden, (Register "ALV", Felder "ALVZ Arbeitgeber %" und "ALVZ Arbeitnehmer %"). Für Nachzahlungen nach Austritt im Jahr 2022 werden die je 0.5% weiterhin berechnet. |