Nebenverdienst Freibetrag

Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen. Es müssen keine Beiträge erhoben werden, wenn der Lohn pro Arbeitgeber jährlich CHF 2'300.00 nicht übersteigt und der Arbeitnehmer die Beitragsentrichtung nicht verlangt.