Sozialkostenzuschlag

Es besteht die Möglichkeit, dass der "Sozialkosten Zuschlag" (Sozialkosten Zuschlag = Soziallasten bei automatischen Rückstellungen wie z.B. beim 13. Monataslohn, Ferien- und Überstundenrückstellungen) bei gewünschten Lohnarten auch mit Minus (Vorzeichen ändern) berechnet werden kann. Bis dato wurde diese Option mehrheitlich bei der Rückstellung und Auszahlung des 13. oder 14. Monatslohnes verwendet. Mittlerweile werden aber auch Ferien-/Überstundensaldi oder Bonusrückstellungen mit dem Sozialkostenzuschlag berechnet und bei der Auszahlung wieder entlastet.

 

Bei der 13. Monatslohn Auszahlung LA dieses Feld auf 'Vorzeichen ändern' setzen.

Bei der 13. Montatslohn Rückstellung LA dieses Feld auf 'positiv' setzen.