KTG-pflichtig |
Dem Boolean KTG-pflichtig werden sämtliche KTG-pflichtigen Lohnarten zugewiesen (Krankentaggeld-Versicherung).
Die Beitragspflicht im KTG entspricht in der Regel der AHV- und/oder der UVG-Pflichtigkeit. Die effektive Pflichtigkeit ist im KTG-Vertrag (Versicherungsprofil) beschrieben.
Die Zuweisung des Mitarbeiters zum korrekten KTG-Code erfolgt in der Personalkarte im Register Sozialleistungen. Folgende Codes stehen zur Auswahl:
0 - nicht versichert 1 - Prämie in % AG+AN 2 - Prämie in % nur AG 3 - fixe Prämie (manuelle Hinterlegung des Abzugs in den Lohnteilen)
Die Zuweisung des Mitarbeiters zum korrekten KTG-Code erfolgt manuell.
In den Lohnstammdaten ist es möglich, mehrere KTG-Versicherungslösungen einzurichten. |