KTG-pflichtig

Dem Boolean KTG-pflichtig werden sämtliche KTG-pflichtigen Lohnarten zugewiesen (Krankentaggeld-Versicherung).

 

Die Beitragspflicht im KTG entspricht in der Regel der AHV- und/oder der UVG-Pflichtigkeit. Die effektive Pflichtigkeit ist im KTG-Vertrag (Versicherungsprofil) beschrieben.

 

Die Zuweisung des Mitarbeiters zum korrekten KTG-Code erfolgt in der Personalkarte im Register Sozialleistungen. Folgende Codes stehen zur Auswahl:

 

0 - nicht versichert

1 - Prämie in % AG+AN

2 - Prämie in % nur AG

3 - fixe Prämie (manuelle Hinterlegung des Abzugs in den Lohnteilen)

 

Die Zuweisung des Mitarbeiters zum korrekten KTG-Code erfolgt manuell.

 

In den Lohnstammdaten ist es möglich, mehrere KTG-Versicherungslösungen einzurichten.