UVG-pflichtig |
Dem Boolean UVG-pflichtig werden sämtliche UVG-pflichtigen Lohnarten zugewiesen.
Die UVG-Beitragspflicht ist bis auf ein paar Ausnahmen mit derjenigen der AHV/ALV identisch. Das Merkblatt 6.05 Obligatorische Unfallversicherung UVG wird regelmässig aktualisiert und kann auf der Homepage http://www.ahv-iv.info eingesehen werden. Weitere Informationen zur Unfallversicherung erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Unfall-Versicherer.
In der unten stehenden Tabelle zeigen wir Ihnen die Lohnarten auf, welche Unterschiede zwischen AHV/ALV- und UVG-Pflichtigkeiten aufweisen.
Die Zuweisung des Mitarbeiters zum korrekten UVG-Code erfolgt in der Personalkarte im Register Sozialleistungen. Folgende Codes stehen zur Auswahl:
0 - nicht versichert (z.B. nicht mitarbeitender Verwaltungsrat) 1 - BU+NBUV vers. AG+AN Prämie (BUV- und NBUV-versichert, mit NBUV-Abzug) 2 - BU+NBUV vers. nur AG Prämie (BUV- und NBUV-versichert, ohne NBUV-Abzug) 3 - nur BU versichert (nur BUV-versichert, deshalb kein NBUV-Abzug - für Arbeitnehmer mit wöchentlicher Arbeitszeit < 8 Stunden)
Zusammen mit dem Betriebsteil A, B, C, Z etc. ergibt die Nummer den Kürzel z.B. A1 (d.h. Betriebsteil A, versichert in Code 1)
Sämtliche Zuweisungen auf der Personalkarte zum korrekten UVG-Code erfolgen manuell. |