UVG-pflichtig

Dem Boolean UVG-pflichtig werden sämtliche UVG-pflichtigen Lohnarten zugewiesen.

 

Die UVG-Beitragspflicht ist bis auf ein paar Ausnahmen mit derjenigen der AHV/ALV identisch. Das Merkblatt 6.05 Obligatorische Unfallversicherung UVG wird regelmässig aktualisiert und kann auf der Homepage http://www.ahv-iv.info eingesehen werden. Weitere Informationen zur Unfallversicherung erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Unfall-Versicherer.

 

In der unten stehenden Tabelle zeigen wir Ihnen die Lohnarten auf, welche Unterschiede zwischen AHV/ALV- und UVG-Pflichtigkeiten aufweisen.

 

Lohnart

Bruttlohn-Anteil

AHV/ALV-
pflichtig

UVG-
pflichtig

Löhne, Zulagen, Zuschläge, Prämien etc.

Ja

Ja

Ja

Abgangsentschädigung (AHV-pflichtig)

Ja

Ja

Nein

EO-Entschädigung

Ja

Ja

Nein

MV-Taggeld

Ja

Ja

Nein

IV-Taggeld

Ja

Ja

Nein

Mutterschaftsentschädigung

Ja

Ja

Nein

Effektive- und pauschale Spesen

Nein

Nein

Nein

 

Die Zuweisung des Mitarbeiters zum korrekten UVG-Code erfolgt in der Personalkarte im Register Sozialleistungen. Folgende Codes stehen zur Auswahl:

 

0 - nicht versichert (z.B. nicht mitarbeitender Verwaltungsrat)

1 - BU+NBUV vers. AG+AN Prämie (BUV- und NBUV-versichert, mit NBUV-Abzug)

2 - BU+NBUV vers. nur AG Prämie (BUV- und NBUV-versichert, ohne NBUV-Abzug)

3 - nur BU versichert (nur BUV-versichert, deshalb kein NBUV-Abzug - für Arbeitnehmer mit wöchentlicher Arbeitszeit < 8 Stunden)

 

Zusammen mit dem Betriebsteil A, B, C, Z etc. ergibt die Nummer den Kürzel z.B. A1 (d.h. Betriebsteil A, versichert in Code 1)

 

Sämtliche Zuweisungen auf der Personalkarte zum korrekten UVG-Code erfolgen manuell.