Konfession |
Für die Anmeldung einer neuen qsP (quellensteuerpflichtigen Person) via ELM ist es wichtig, dass auch die korrekte Konfession gemeldet wird. Je nach Kanton wird diese Information zwingend benötigt, andere dürfen diese Information nicht erhalten. Der Distributor der swissdec entscheidet beim Empfang der ELM-Meldung, welche Informationen an welche Kantone gemeldet werden dürfen. Die Konfession muss somit nur bei qsP gepflegt werden und zwingend auch nur bei der Anmeldung (Eintrittsmonat). Für die monatliche Meldung der QST-Abrechnung ist die Konfession nicht zwingend.
Die Konfession wird bei der erstmaligen Anmeldung der qsP (quellensteuerpflichtigen Person) benötigt, kann dann bei Bedarf wieder auf 'Andere/Keine' umgestellt werden.
Die folgenden Konfessionen stehen (in dieser Reihenfolge) zur Auswahl:
❑ Andere/Keine ❑ Buddhistisch ❑ Christ-katholisch ❑ Christ-orthodox ❑ Evangelisch-reformiert ❑ Islamisch ❑ Israelitische Kultusgemeinschaft ❑ Neuapostolisch ❑ Ohne Glaubensbekenntnis ❑ Römisch-katholisch ❑ Zeugen Jehovas |