Invalidität

Bei Mitarbeitern mit einer Teilbeschäftigung und einer IV-Rente erfassen Sie in diesem Feld den Anteil der IV-Rente. Die drei Grenzbeträge (Mindestjahreslohn, Koordinationsabzug und obere Limite des Jahreslohns) werden bei diesem Mitarbeiter automatisch gekürzt.

 

Diese Beschreibung gilt natürlich nur für Firmen, welche die BVG-Beiträge prozentual (fiktiv oder effektiv) abrechnen und nicht mit Fixbeträgen arbeiten (Lohnteile).