Konkubinat

Bei qsP, welche ledig, geschieden, getrennt, verwitwet, bzw. gerichtlich, durch Tod oder durch Verschollenenerklärung aufgelöste Partnerschaft sind und abzugsfähige Kinder haben bzw. mit Kindern zusammen leben, muss dem Mitarbeiter die Frage nach dem Konkubinat gestellt werden. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

 

Nein

Ja

Blank