Rückfall mit Arbeitgeberwechsel

Erleidet ein Arbeitnehmer einen Rückfall, muss diejenige Versicherung dafür aufkommen, welche bereits für den Grundfall der Leistungsträger war.

Es muss ein Unfall mit der Unfall Art Rückfall NBU oder Rückfall BU erstellt werden. In den Versicherungsdetails können die ursprüngliche Schaden-Nr., die fremde Versicherungs-Nr. (siehe Datenempfänger Swissdec) sowie der Name der Fremdversicherung erfasst werden.

Weil der aktuelle Arbeitgeber entweder über keinen Vertrag bei der zuständigen Versicherung verfügt oder eine andere Vertrags-Nr. hat, muss in den Versichedrungsdetails das Merkmal "ohne Vertrag" auf "ja" gesetzt werden.

Das gilt nicht, wenn der Grund- und der Rückfall über die SUVA abgewickelt werden.