Quellensteuerpflicht erlischt |
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Wir befinden uns im November 2024 und die Quellensteuerpflicht erlischt per 01.11.2024. Hier reicht es aus auf der Personalkarte das Feld «Quellensteuerpflichtig» anzupassen. «QST Kanton» und «QST Tarif» sollten mit den bestehenden Werten belassen werden. Werden diese beiden Felder gelöscht, führt dies in den meisten Fällen zu Fehlern bei der ELM-Meldung. Die TimeMachine ist nicht zu verwenden, da die Änderung ab dem aktuellen Monat (vor dem Abrechnen des Lohnlaufs November) gültig ist.
Wir befinden uns im November 2024 und die Quellensteuerpflicht erlosch per 01.09.2024. Da es sich hierbei um eine rückwirkende Änderung handelt, muss in diesem Fall das Feld «Quellensteuerpflicht» via TimeMachine per 01.09.2024 deaktiviert werden. Wie im oberen Beispiel sollten die Felder «QST Kanton» und «QST Tarif» nicht verändert werden. Auf der Personalkarte muss der alte «falsche» Wert belassen werden. Das Feld aktualisiert sich nach der Verarbeitung der offenen TimeMachine Einträgen mit dem nächsten Lohnlauf. Auf der Lohnabrechnung werden die entsprechenden Korrekturen ab September aufgeführt. |