Oft gestellte Fragen |
Gibt es keinen Apothekerschein mehr? Nein, beim Apothekerschein handelt es sich um einen alten Zopf, den es heute nicht mehr benötigt. Die Apotheken rechnen alle elektronisch ab. Das bedeutet, dass es ausreichend ist, wenn die Apotheke die Ereignisnummer (Schadennummer) des Versicherers kennt.
Stimmt es, dass Arztzeugnisse resp. Arbeitsunfähigkeitszeugnisse nicht mehr mitgeschickt werden müssen? Ja, die Suva hat entschieden, dass bei KLE-Kunden, welche eine Arbeitsunfähigkeiten melden, keine Arztzeugnisse mehr verlangt werden, sondern nur noch aufgrund der gemeldeten Arbeitsunfähigkeit die Taggeldleistungsberechnungen und Taggeldabrechnungen erstellen und versenden. Wichtig ist: Auf Nachfrage der Suva muss das Arztzeugnis vom Betrieb geliefert werden können!
Für diesen vereinfachten Prozess verlangt die SUVA eine vom Betrieb unterschriebene Vereinbarung 'Ergänzende Bestimmungen zum Verzicht auf die Lieferung von Arztzeugnissen'. Dieses Dokument wird nach der ersten Schadenmeldung mit Arbeitsunfähigkeit an den Betrieb geschickt.
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