Nettolohnausgleich

Ausgangslage

Bei Absenzen des Arbeitnehmers wie z. B. durch Krankheit, Unfall, Militärdienst usw. werden in der Regel durch Dritte (Versicherungen) Lohnersatzleistungen in Form von Taggeldern erbracht.

 

Bezahlt der Arbeitgeber während der Absenz den «normalen» Lohn, sind die Lohnersatzleistungen in der Lohnbuchhaltung zu erfassen.

 

Sind Lohnersatzleistungen bei den Sozialversicherungen nicht abrechnungspflichtig, vermindert sich in der Lohnabrechnung die Abzugsbasis für die Beiträge um diese Lohnersatzleistungen und der Nettolohn ist dadurch höher als wenn keine solche Leistung verarbeitet worden wäre.

 

Grundsätze für den Nettolohnausgleich (NL-Ausgleich)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Taggeld-Korrekturen vorzunehmen

Der höhere Nettolohn nach einer Absenz stösst auf Unverständnis

Deshalb besteht die Möglichkeit, einen Nettolohnausgleich vorzunehmen, sofern es die arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesamtarbeitsvertrag, individueller Arbeitsvertrag, OR, usw.) zulassen

Aus diesem Grund lässt das Lohnprogramm die Taggeld-Korrekturen mit oder ohne Nettolohnausgleich zu

 

(Quelle: Richtlinien für Lohndatenverarbeitung 20091204, Ausgabe 18.12.2009 - swissdec)

 

SwissSalary berechnet den Nettolohnausgleich mittels einer Iteration automatisch. Zuerst wird der Nettolohn bestimmt ohne Taggeld-Korrekturen. Nach der Erfassung der Taggeld-Korrektur werden die Sozialversicherungs- und Quellensteuerbasen solange +/- hoch- und runtergerechnet, bis der Nettolohn wieder 1:1 gleich hoch ist wie ohne Taggeld-Korrektur.

 

Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise der swissdec, dass der Nettolohnausgleich nur unter den oben beschriebenen Voraussetzungen angewendet werden darf. Für den Prozess Nettolohnausgleich gibt es keine spezifizierten rechtlichen Grundlagen sowie auch nur dürftige Fachliteratur. Wichtig ist, dass der Nettolohnausgleich nicht nur für einzelne MitarbeiterInnen sondern für eine klar definierte Gruppe (GAV) oder für den ganzen Betrieb umgesetzt wird. Falls Sie im Betrieb Mitarbeiter mit und ohne Nettolohnausgleich bewirtschaften wollen, müssen Sie die entsprechenden Taggeld-Lohnarten verdoppeln (mit-/ohne NL-Ausgleich).

 

Einrichtung

Die Einrichtung des Nettolohnausgleichs im SwissSalary ist sehr einfach.

 

Neue Lohnart Nettolohnausgleich

Zuerst benötigen Sie eine neue Lohnart Nettolohnausgleich. Dies kann eine Kopie der Lohnart Monatslohn oder Monatslohn Korrektur sein. Kopieren Sie eine dieser Lohnarten und geben der neuen LOA die Nummer 1160 (Standard-Lohnartenstamm). Beachten Sie bitte, dass die Kalkulationsart auf negativ eingerichtet wird. Bearbeiten Sie die Übersetzungen. Die Pflichtigkeiten sowie die Kontierungen verbleiben in der Regel wie bei der Ausgangslohnart Monatslohn.

 

Zuweisung der neuen Lohnart in den Lohnstammdaten

Damit SwissSalary erkennt, welche Lohnart für den Nettolohnausgleich zuständig ist, müssen Sie diese neue LOA einmalig in den Lohnstammdaten im Reiter Basis -> Feld Nettolohn Ausgleich LA erfassen.

 

Kennzeichnung der Taggeld-Lohnarten

Nun müssen Sie die Taggeld-Korrektur- sowie die entsprechende Taggeld-Lohnart mit dem Häkchen im Feld Nettolohn Ausgleich kennzeichnen. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie die Taggeld-Lohnarten verdoppeln müssen, sofern Sie im gleichen Mandanten unterschiedliche Betrachtungen haben (mit-/ohne NL-Ausgleich).

 

Berechnung des Nettolohnausgleichs

Nun sind Sie bereit für die Berechnung des Nettolohnausgleichs. SwissSalary berechnet im normalen Abrechnungsprozess automatisch den Ausgleich. Wir konnten in unseren Tests trotz grösserer Rechenleistung für die Iteration keine merklichen Geschwindigkeitseinbussen beim Prozess Lohn abrechnen feststellen.

 

Wie kann die Berechnung kontrolliert werden?

Erstellen Sie eine Testabrechnung für den Mitarbeiter ohne Taggeld-Korrekturen. Notieren Sie sich den Nettolohnbetrag Anschliessend erfassen Sie die Taggeldkorrekturen und erstellen nochmals eine Testabrechnung. Nun wird automatisch die LOA 1160 im Bruttolohn-Bereich mit einem Minusbetrag angezeigt. Der Nettolohnbetrag sollte wieder derselbe sein wie ohne Taggeld-Korrektur.

 

Unsere Berechnung erfolgt mittels Iteration der Sozial- und Privatversicherungsbasen sowie der Quellensteuerbasis. Mittels der Lohnkorrektur werden die Basen nebst der Befreiung der Taggeld-Korrekturen nochmals zusätzlich entlastet. Diese Berechnung erfolgt selbstverständlich paritätisch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit dieser zusätzlichen Lohnkürzung und der damit verbundenen Kürzung der Lohnbasen erhält der Mitarbeiter den selben Nettolohn, wie wenn er keine Taggelder erhalten hätte. Durch diese zusätzliche Entlastung der Lohnbasen ist der Nettolohnausgleich bei einigen Sozialversicherungen nicht ganz unumstritten. Dem Sozialversicherer entgehen wichtige Beiträge sowie kann die zusätzliche Kürzung der Sozialversicherungsbasis beim Mitarbeiter dazu führen, dass er z.B. bei der AHV nicht mehr genügend versichert ist und sich deshalb als Nichterwerbstätiger anmelden muss.

 

Unser Support ist angehalten, keine rechtlichen Auskünfte an Kunden und/oder Partner abzugeben, ob im Einzelfall ein Nettolohnausgleich durchgeführt werden darf. Die einzelne Firma muss dies für sich selber entscheiden. Da es keine rechtlichen Grundlagen zum Nettolohnausgleich gibt, kann es im Streitfall (ohne rechtliche Absicherung des Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer durch Verträge) zu Bussen und Nachzahlungen kommen. Für Fragen zur Berechnungslogik geben wir Ihnen selbstverständlich Auskunft.

 

Die Brutto für Netto-Berechnung erfolgt über eine Iteration und über den Nettolohn Ausgleich. Auf der Lohnabrechnung wird der Wert hochgerechnet, so dass nach Abzug der Sozialversicherungsabzüge der für diese Lohnart abgerechnete Wert als Auszahlungswert resultiert. Die Sozialversicherungsabzüge werden dabei nach den Einstellungen als Arbeitnehmer-Abzüge und Arbeitgeber-Beiträge ausgewiesen und verarbeitet.

 

Wir haben die Berechnungslogik für "Nettolohnausgleich" und "Brutto für Netto (BfN)" in der Funktion "Nettolohn Ausgleich" zusammengefasst. Diese Berechnungsmethode kann in der Praxis für Versicherungstaggelder und Sonderzahlungen (Dienstaltersgeschenk, Bonus) verwendet werden.

 

Auf jeder einzelnen Lohnart kann im Feld "Nettolohn Ausgleich" nachfolgende Einrichtung vorgenommen werden:

Deaktivert: Für diese Lohnart wird kein Nettolohn Ausgleich vorgenommen.

Aktiviert mit Quellensteuer: Wird diese Option ausgewählt, übernimmt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuerabzüge des Arbeitnehmers. Unsere Berechnung erfolgt mittels Iteration der Sozialversicherungsbasen sowie der Quellensteuerbasis.

Hinweis: Bei Versicherungstaggelder wird in den meisten Fällen diese Option ausgewählt. Denn der Mitarbeitende soll infolge der Taggeldverarbeitung nicht eine höhere Auszahlung erhalten, als wenn kein Taggeld verarbeitet wird. Um dieses Resultat zu erreichen, muss bei QST-pflichtigen Personen die Quellensteuerbasis berücksichtigt werden.

Aktiviert ohne Quellensteuer: Wird diese Option ausgewählt, übernimmt der Arbeitgeber nur die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers. Diese Berechnung erfolgt mittels Iteration der Sozialversicherungsbasen.

 

Wie kann die Berechnung kontrolliert werden?

Bei Versicherungstaggeldern können Sie wie folgt vorgehen:

Erstellen Sie eine Testabrechnung für den Mitarbeiter ohne Taggeldkorrekturen bzw. Notieren Sie sich den Nettolohnbetrag. Anschliessend erfassen Sie die Taggeldkorrektur und die Taggeld-Lohnart und erstellen nochmals eine Testabrechnung. Nun wird automatisch die Lohnart 1160 im Bruttolohn-Bereich mit einem Minusbetrag angezeigt. Der Nettolohnbetrag sollte wieder derselbe sein wie ohne Taggeld-Korrektur. Beachten Sie bitte, dass dieser Nettolohnausgleich nur sinnvoll ist, wenn die Taggelder in der Unternehmung bleiben und somit die Verarbeitung über eine Taggeld-Lohnart und eine Korrektur-Taggeld-Lohnart erfolgt. Bei Weiterleitung von Taggeldern soll eine separate Taggeld-Lohnart ohne Nettolohnausgleich verwendet werden. 

 

Sonderzahlungen (z.B. Dienstaltersgeschenk oder Bonus). Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge und den Quellensteuerabzug.

1.Erstellen Sie eine Testabrechnung ohne Sonderzahlung und notieren den Auszahlungsbetrag.

2.Rapportieren Sie z.B. Fr. 1'000.00 mit einer Lohnart, auf welcher das Feld "Nettolohn Ausgleich" die Option "Aktiviert mit Quellensteuer" ausgewählt ist.

3.Erstellen Sie erneut eine Testabrechnung. Der Auszahlungsbetrag muss nun mit dem in Schritt 1 notierten Auszahlungsbetrag plus dem Sonderzahlungsbetrag übereinstimmen.

 

Sonderzahlungen (z.B. Dienstaltersgeschenk oder Bonus). Der Arbeitgeber übernimmt nur die Sozialversicherungsbeiträge

1.Verwenden Sie eine Lohnart, auf welcher das Feld "Nettolohn Ausgleich" deaktiviert ist. Erstellen Sie eine Testabrechnung für eine QST-pflichtige Person, mit welcher z.B. Total Fr. 1'000.00 abgerechnet wird und notieren Sie sich den Betrag aller Sozialversicherungsbeiträge.

2.Rapportieren Sie z.B. Fr. 1'000.00 mit einer Lohnart, auf welcher das Feld "Nettolohn Ausgleich" die Option "Aktiviert ohne Quellensteuer" ausgewählt ist.

3.Erstellen Sie erneut eine Testabrechnung. Der Auszahlungsbetrag unterscheidet sich nun um ca. den notierten  Betrag der Sozialversicherungsbeiträge aus Schritt 1. 

 

Hinweis: Je höher die Sonderzahlung, desto grösser kann die Differenz zwischen den Beträgen aus Schritt 1 und 3 sein. Denn der Betrag des Nettolohnausgleichs ist selber auch Sozialversicherungs- und Quellensteuerpflichtig. Damit steigt das QST-Satzbestimmende Einkommen sowie die Steuerprogession, was wiederum den Prozentsatz der Quellensteuertarife beeinflusst.

 

Bis zum Update 5064.000 wurde der Aufrechnungsbetrag (Nettolohn Ausgleich) nur bei der Verarbeitung von Versicherungstaggeldern ausgewiesen. Ab Update 5064.000 wird auch der Aufrechnungsbetrag bei Sonderzahlungen (BfN) mit der gleichen Lohnart ausgewiesen und in die Sozialversicherungs-/Quellensteuerbetragsansätze miteinbezogen. Auf diese Weise ergibt sich eine bessere Nachvollziehbarkeit.