Grenzüberschreitende Steuererklärung

Bei den Italienischen Grenzgängern wird vom Staat definiert, welche mit der Grenzgängermeldung 1x jährlich gemeldet werden müssen und welche nicht. Die zu meldenden Mitarbeiter sind im Bereich Quellensteuer mit dem Flag "Grenzüberschreitende Steuererklärung" zu markieren. Nur diese werden dann in der Grenzgängermeldung berücksichtigt. 

Damit ein Mitarbeiter in die Grengängermeldung Italien reinkommt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

"QS Kanton": TI, GR oder VS 

"Einreisedatum": nach dem 17.07.2023

"Ausreiseland": IT 

"Grenzüberschreitende Steuererklärung": Ja

 

Für die Grenzgängermeldung von Italienischen Grenzgängern gibt es Pflichtfelder. Diese werden bei der Aktivierung des Feldes 'Grenzüberschreitende Steuererklärung' mit einem roten Stern markiert und es gibt eine entsprechende Notification.

Es handelt sich um die Felder: 

Ausreiseland

Geburtsort

Einreisedatum