Expatriate Regelung

Ein genehmigtes Expatriate Reglement kann in der Auswahl ergänzt werden. Wurde ein Expatruling durch den entsprechenden Kanton genehmigt, kann dies für die Mitarbeitenden zugewiesen werden. Auf dem Lohnausweis wird die Expatriate Regelung unter Ziff. 15 vermerkt.

Liegt eine genehmigte Expatriate Regelung vor, wird dies in Ziff. 15 auf dem Lohnausweis angedruckt. Wenn Lohnarten der Ziffer 13.1.2 zugewiesen sind und keine  Expatriate Regelung auf der Personalkarte zugewiesen ist, dann wird der Text und Betrag in Ziffer 13.1.2 angedruckt.