Arbeitsunfähigkeit - Arbeitswiederaufnahme |
Die Arbeitsunfähigkeit für ein Ereignis muss immer lückenlos gemeldet werden. Besteht zwischenzeitlich eine volle Arbeitsfähigkeit ist diese Zeitdauer mit 0 % zu melden. Eine erneute Übermittlung (Mutation) kann je nach Konstellation eine Korrektur (z. B. Arbeitsunfähigkeitsgrad wird für eine bereits gemeldete Zeitdauer geändert) oder eine Ergänzung (z. B. Arbeitsunfähigkeitsdauer wird verlängert) sein.
Hat die versicherte Person die volle Arbeitsfähigkeit erreicht, muss ein Wiederaufnahmedatum gesetzt werden. Der Tag der Arbeitswiederaufnahme, resp. der vollen Arbeitsfähigkeit muss einen Tag nach dem Datum liegen, bis wann die Arbeitsunfähigkeit gedauert hat. |