Lohnfortzahlung bei Mutterschaft

Um die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft erfassen zu können, werden neue Lohnarten verwendet:

 

Mutterschaftslohn SL 80% (LA 297)

Mutterschaftslohn ML 100% (LA 298) (ohne Lohnkürzung; z.B. Mitarbeiterinnen in der Verwaltung; Arbeitgeber übernimmt Differenz von 20%)

Mutterschaftslohn ML 80% (LA 299) (Kürzung des Lohnes um 20% analog der Entschädigung)

 

Die in Klammern vorhandenen Lohnartnummern beziehen sich auf unseren Lohnartenstamm-Standard. Im Standard noch enthaltene Lohnarten (ATZ) in diesem Nummernkreis können, falls definitiv nicht verwendet, gelöscht werden.