Umstellung Feriengeld Pflichtigkeit

Aufgrund von Rückmeldungen und im Rahmen von Swissdec 5.0 haben wir ab Jahresendmanual 2022-2023 bereits nachfolgende Ausführungen aufgenommen. Falls Sie diese Anpassung noch nicht vorgenommen haben, empfehlen wir diese für das kommende Jahr vorzunehmen.

 

Viele Kunden berücksichtigen bei der Rückstellung des Feriengeldes bereits die Sozialversicherungsabzüge und lassen diese Lohnart in die Quellensteuer einfliessen.

Wir empfehlen hier eine Umstellung vorzunehmen. Wenn Sie das Feriengeld komplett verarbeitet haben, wechseln Sie dann bitte die Pflichtigkeiten von der Rückstellungslohnart hin zur Auszahlungslohnart.

 

Die Regelung bei der Quellensteuer ist mit den Präzisierungen von Swissdec 5.0 und nach Rückmeldungen von Steuerbehörden so, dass das Feriengeld nicht bei Auszahlung des Stunden-Lohnes sondern bei Auszahlung des Feriengeldes besteuert werden soll. Entsprechend ist die Auszahlungslohnart als Steuerpflichtig, Quellensteuerpflichtig, Quellensteuer satzbestimmend mit Aktivierung von aperiodisch zu berücksichtigen.

Um Differenzen zu vermeiden, empfehlen wir, auch die Sozialversicherungen erst bei Auszahlung zu berücksichtigen. Übertragen Sie daher die Pflichtigkeiten für die Sozialversicherungen von der Rückstellungs-Lohnart auf die Auszahlungs-Lohnart.

Die Rückstellungslohnart soll keine Pflichtigkeiten für Sozialversicherungen oder Steuern mehr aufweisen.