Taggeldverarbeitung Jahresübergreifend

Häufig treffen Taggeldabrechnungen nach dem Abrechnen des Lohnlaufs des entsprechenden Monats ein.

Erfolgt die Taggeldverarbeitung jahresübergreifend, erfassen Sie diese mit Belegdatum (31.12. Vorjahr). Dies dann, wenn im neuen Jahr durch die Taggeldverarbeitung ein negativer AHV-Lohn resultiert.

Anhand des Belegdatums kann das Splitting berechnet werden.

 

Ist beim Lohn melden der AHV-Lohn positiv erfolgt in keinem Fall ein Splitting. Auch wenn Taggelder für das Vorjahr verarbeitet wurden, ist dies keine Vorgabe.