Grenzgänger Meldung |
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Die Schweiz hat mit den Grenzstaaten spezielle Abkommen zur Besteuerung von Grenzgängern abgeschlossen. Für den vereinbarten Datenaustausch können Sie nun unter Lohn melden eine Jahresmeldung "Grenzgänger" ausführen, diese Daten müssen jeweils im Folgejahr an die zuständige Steuerverwaltung übermittelt werden.
Die Vorgaben für die Grenzgänger-Meldung wurden aufgrund des neuen Grenzgänger-Abkommens mit Italien durch die Swissdec ergänzt. Die Vorgaben wurden übernommen und umgesetzt. Die angepassten Vorgaben sind massgebend für die Grenzgänger mit Wohnort in Italien, welche nach dem Inkrafttreten des Grenzgänger-Abkommens (17.07.2023) in Graubünden, Wallis oder Tessin als Grenzgänger tätig werden.
Die Meldung für die Französischen Grenzgänger aufgrund des Abkommens mit Frankreich erfolgt erstmals im Januar 2027 für das Jahr 2026. Ab 2026 sind die Daten zu erheben, so dass dann die Meldung vorgenommen werden kann. |