BVG |
Die AHV/IV-Minimalrente wird erhöht und daher müssen Sie diese Grenzwerte wie folgt anpassen:
Untergrenze/Jahr CHF 22'680 Obergrenze /Jahr CHF 90'720 Koordination/Jahr CHF 26'460 Minimallohn/Jahr CHF 3'780
Bitte hinterlegen Sie diese Werte in den Lohnstammdaten, in der Domäne Einrichtung, BVG Einrichtung.
Beachten Sie bitte, dass dies die Werte für das BVG-Minimum sind. Je nach Vertrag können bei Ihnen andere Werte geltend sein. Prüfen Sie dies bei Bedarf auf der Police oder direkt bei Ihrem Versicherer. |