Jahresdaten |
Nach der elektronischen Übermittlung der Jahresberechnung des Quellensteuereinbehalts muss diese ausgedruckt, vom Arbeitgeber unterzeichnet und im Quellensteueramt in Bellinzona bis zum 30. Januar jedes Jahres eingereicht werden. (Sie finden das entsprechende PDF-Dokument im Abschnitt «Documen-ti»). Es sei darauf hingewiesen, dass ein nur elektronisch übermitteltes und nicht in Papierform eingereichtes Dokument als NICHT eingegangen erachtet wird.
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